Unsere Leistungen

Kurzzeitpflege im Gesundheits- und Pflegezentrum „Lindenblick“ Rochlitz

Ist man für eine begrenzte Zeit auf Pflege angewiesen, bietet die Kurzeitpflege Rochlitz je nach Pflegegrad die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Durch die vorhandenen medizinischen und therapeutischen Versorgungszentren im gleichen Gebäude, lässt unser Haus in zentraler Lage von Rochlitz keine Wünsche offen. 

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Ist man pflegebedürftig und für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll, so besteht die Möglichkeit, im Kalenderjahr bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen auf Antrag die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Diese Ansprüche gelten für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € im Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

PflegebedürftigkeitMax. Leistungen pro Kalenderjahr
Pflegegrad 1bis zu 125 einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2-51.612 Euro für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen

Ist die private Pflegeperson im Urlaub oder krankheitsbedingt verhindert, die Pflege zu verrichten, kann bis zu sechs Wochen im Jahr die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.612 € ab Pflegegrad 2. Der Betrag kann durch maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (806 €) auf dann maximal 2.418 € erhöht werden. Anders als bei der Kurzzeitpflege wird die Verhinderungspflege jedoch erst gewährt, wenn Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz waren.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 € pro Jahr an Leistungen. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Der Anspruch auf KZP kann um den nicht verbrauchten oder vollen Anspruch auf Verhinderungspflege auf max. 3.224 € für längstens 8 Wochen erhöht werden. Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege verringert sich dadurch um die entsprechende Höhe.

Achtung! Die Pflegekosten können durch zusätzliche Betreuungskosten aufgestockt werden. Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen steht Pflegebedürftigen ein monatlicher Betrag in Höhe von 125 € zu. Diese Beträge können im Rahmen der Kurzzeitpflege für Unterbringungskosten verwendet werden.

Alle weiteren anfallenden Kosten für die KZP müssen Pflegebedürftige selbst aufbringen. Verfügt der Pflegebedürftige nicht über die nötigen finanziellen Mittel für diese Zusatzkosten, so werden diese Kosten entweder durch das Sozialamt übernommen bzw. bei den Angehörigen geltend gemacht.

Wir bieten…

eine ganze Menge, wie zum Beispiel:

  • 22 Plätze in modern eingerichteten Einzel- und Doppelzimmern
     
  • Individuelle Betreuung von Klienten,
    – die nach einem Klinikaufenthalt noch nicht nach Hause können
    – deren Pflegepersonen im Urlaub bzw. verhindert sind
    – als Überbrückung bis zum Heimaufenthalt
     
  • Dienste der Pflege und Betreuung für alle pflege- und hilfebedürftigen bzw. älteren Menschen
     
  • Übernahme der medizinischen Behandlungspflege
     
  • Leistungen der sozialen Betreuung, um eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
     
  • spezielle Betreuung dementiell erkrankter Klienten durch hoch qualifizierte Fachkräfte
     
  • Unterstützung in allen Belangen des täglichen Lebens
     
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, Herstellen von Kontakten zu ambulanten Pflegediensten, Beratung der Angehörigen
     
  • Pflegeberatung rund um die stationäre Versorgung
     
  • Hilfe und Beratung bei der Beantragung von Leistungen im Rahmen der Pflege
     
  • Haus- und Fachärzt*innen sowie ein breites Therapiespektrum direkt im Haus

Kontakt

So erreichen Sie uns

Kurzzeitpflege Rochlitz
der Altenpflegeheim Schweikershain gGbmH
Lindenallee 6
09306 Rochlitz 

Telefon: +49 3737 787 5230
Telefax: +49 3737 787 5235
E-Mail: kurzzeitpflege(at)lmkgmbh(dot)de

Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 16:00 Uhr

Pflegedienstleiterin

Sarah Hupfer


Telefon: +49 3737 787 5245