Heimfürsprecherin

Pflegegäste der Kurzzeitpflege haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb können sie in Angelegenheiten des Miteinanderlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Heimbeirat. Sollte kein Heimbeirat gewählt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Heimfürsprecher einzusetzen. Über ihn können die Gäste und deren Angehörige ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen.

Die Aufgabe der Heimfürsprecherin ist es, gegenüber der Heimleitung und dem Heimträger die Interessen der Kurzzeitpflegegäste zur Geltung zu bringen, zwischen den „Parteien“ zu vermitteln und eigene Vorschläge zu unterbreiten. Die Mitwirkungsbereiche sind im § 8 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (Sächs. BeWoG) geregelt. Der Kurzzeitpflegegast oder die Angehörigen sollten sich nicht scheuen, Kontakt zur Heimfürsprecherin aufzunehmen.

Nach Bedarf und vorheriger Absprache steht Ihnen unsere Heimfürsprecherin regelmäßig persönlich in der Kurzzeitpflege für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Heimfürsprecherin

Sabine Scheffler


Kontakt über die Kurzzeitpflege
Tel.: +49 3737 787 5230